Erstkontakt

Wie nehme ich Kontakt auf?

Bitte füllen Sie den Anmeldebogen in Ruhe aus und senden Sie uns diesen zu oder bringen Sie ihn auch gerne persönlich vorbei. Nach Eingang des Anmeldebogens besprechen wir uns im Team und melden uns bei Ihnen zur Vereinbarung eines Vorstellungstermins.

Was passiert beim ersten Termin?

Der erste Termin dient dazu, Ihr Kind kennenzulernen, ein ausführliches  Anamnesegespräch zur aktuellen Problematik und Vorgeschichte zu führen, sowie auf Grundlage dieser ersten kinder- und jugendpsychiatrischen Einschätzung die weiteren erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Schritte zu planen. In der Regel folgen 2 bis 3 testdiagnostische Untersuchungstermine, sowie ein Termin zur gemeinsamen Besprechung der Ergebnisse und Planung der  weiteren Schritte.

Was benötige ich für den ersten Termin?

Wichtig: Bitte bringen Sie zu diesem Erstvorstellungstermin unbedingt Ihr Kind mit.

Kassenpatienten:

In der Regel benötigen Sie keine Überweisung, Sie lassen die Gesundheitskarte Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes einfach bei uns einlesen. Selbstverständlich kann Ihr Kind auch von einem behandelnden Arzt (z.B. Kinderarzt, Hausarzt etc.) überwiesen werden – dies ist aber keine Pflicht.

Privatpatienten:

Privatpatienten benötigen in der Regel keine Überweisung.

In welchem Alter kann mein Kind vorgestellt werden?

Wir behandeln Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Jugendliche können bis zum 18. Geburtstag bei uns behandelt werden. Wurde eine kinder- und jugendpsychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung bereits vor dem 18. Geburtstag begonnen, kann diese bis zum 21. Lebensjahr weitergeführt werden.

Was sollte ich beim Ersttermin mitbringen:

  • Versichertenkarte des Kindes/Jugendlichen
  • Gelbes Vorsorgeheft (U-Heft)
  • Alle bisherigen Zeugnisse
  • Bei Schulproblemen: Schulhefte (Schrift-/Rechenproben), Gutachten/Atteste oder Stellungnahmen von Schulpsychologen – falls vorliegend
  • Sonstige ärztliche und psychologische Befunde, ergotherapeutische oder logopädische Befunde – falls vorliegend
  • Ein Foto von Ihrem Kind
  • Ggf. Überweisungsschein von Ihrem Kinder- oder Hausarzt

Sie können gerne die Unterlagen im Original und nicht in Kopie mit in die Praxis bringen. Wir scannen die Dokumente ein und Sie erhalten Ihre Dokumente am Ende des Termins zurück.

Auf welche Besonderheiten und gesetzliche Rahmenbedingungen muss ich achten?

Hinweis über das Einverständnis beider Sorgeberechtigter:

Bitte beachten Sie, dass bei getrennt lebenden gemeinsam sorgeberechtigten Eltern beide Elternteile über die Termine bei uns informiert und einverstanden sein müssen.

Hinweis für Patienten, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen:

Falls Sie mit ihrem Kind bei ihrem Kinder- oder Hausarzt an der „hausärztlichen Versorgung“ teilnehmen, ist ein Überweisungsschein von diesem Arzt zwingend erforderlich (s. Bedingungen des Hausarztvertrages).

Hinweis für Patienten, die sich derzeit in anderweitiger sozialpsychiatrischer/-pädiatrischer Behandlung befinden:

Falls Sie bereits an anderer Stelle in einer sozialpsychiatrischen oder sozialpädiatrischen Behandlung sind, z.B. einer anderen kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis oder Klinik / Ambulanz oder einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) wie dem Kinderzentrum München, SPZ Garmisch, SPZ Dritter Orden oder Klinik Hochried etc., müssen wir Sie darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Krankenkassen sozialpsychiatrische Leistungen nicht an zwei verschiedenen Stellen im selben Quartal anerkennen und diese Leistungen daher leider nicht mehr übernehmen.

Da unsere Praxis an der sozialpsychiatrischen Versorgung (SPV) teilnimmt, sind dies sämtliche testdiagnostische Leistungen, Verlaufsevaluationen und Leistungen unserer psychologischen Mitarbeiter sowie Koordinationsleistungen etc.

Für Erläuterungen und Rückfragen zu diesen Hinweisen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung!

Diese Regelung gilt nicht für psychotherapeutische Behandlungen